Gemäß der Entscheidung Nr. 2015/8113 vom 14.09.2015, die am 13. Oktober 2015 in der offiziellen Zeitung veröffentlicht wurde, wurde die Präsenz von Autos mit ausländischen Nummern in der Türkei auf 24 Monate verlängert. Jetzt können Ausländer ihre Autos über die Grenze transportieren und sie 2 Jahre lang in der Türkei benutzen. Aber in dieser Lösung gibt es viele Funktionen, die es wert sind, beachtet zu werden !!!
Wer kann ein Auto in die Türkei tragen
Ausländer, die im letzten Jahr 6 Monate (185 Tage) im Ausland (außerhalb der Türkei) gelebt haben, haben das Recht, Fahrzeuge mit ausländischen Nummern in die Türkei zu bringen.
Erforderliche Dokumente
- Fahrzeugschein.
- Führerschein, ausgestellt von einer autorisierten Stelle in Ihrem Land.
- Versicherungspolice.
- Wenn der Besitzer des Fahrzeugs eine Person im Rentenalter ist, müssen Sie eine von einem Notar beglaubigte und in die Landessprache übersetzte Rentenbescheinigung vorlegen.
Wer kann das Fahrzeug fahren
In Artikel 43 des Kabinettsdekrets vom 29. September 2009 über die Anwendung bestimmter Artikel des Zollgesetzes 4458 heißt es: “Vorübergehend in die Türkei eingeführte Waren können nicht vermietet, ausgeliehen oder verkauft werden.” Mit anderen Worten, im Prinzip kann niemand ein Fahrzeug fahren, außer der Person, die das Fahrzeug in die Türkei gebracht hat.
Beide Artikel 16 und 15 der Kabinettsverordnung lauten jedoch:
Der Ehegatte / Ehegatte, das Kind oder der Elternteil des Eigentümers des Autos kann ein Auto fahren, das vorübergehend im Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis in die Türkei eingeführt wurde.
Der Ehegatte, das Kind oder der Elternteil des Fahrzeugbesitzers kann fahren, wenn das Fahrzeug von dem Eigentümer importiert wurde, der mit einer Arbeitserlaubnis in die Türkei gekommen ist.
Menschen haben das Recht, im Notfall Fahrzeuge zu fahren, sofern sich der Eigentümer im Fahrzeug befindet.
Vergessen Sie nicht, wenn Sie vorübergehend ins Ausland fahren und das Auto in der Türkei lassen wollen, müssen Sie das Fahrzeug unter Aufsicht der Zollbehörden verlassen.